V&V Beratung - Bau- und Baunebengewerbe

Versicherungen im Bau- und Baunebengewerbe

Für das Bau- und Baunebengewerbe gibt es vielfältige Versicherungsprodukte am Markt. Die von den Versicherern angebotenen Standardprodukte müssen auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt werden. In diesem Bereich bieten wir uns als kompetenter Partner an. Zudem pflegen wir in diesem Segment eine enge Kooperation mit anerkannten Experten wie der Firma CONSULTOR.

Was im privaten Leben gut überlegt sein will, ist im Geschäftsleben ganz normal. So verlangen viele Auftraggeber beispielsweise eine Bürgschaft, bevor sie überhaupt einen Auftrag vergeben. Damit soll sichergestellt werden, dass die beauftragte Firma die gestellten Aufgaben auch tatsächlich erfüllen kann – und es nicht etwa aufgrund von Zahlungsunfähigkeit zu Terminschwierigkeiten und ähnlichen Problemen kommt. Normalerweise können Unternehmer in einem solchen Fall eine Bankbürgschaft beantragen, deren gewährte Bürgschaftslinien je nach den vorhandenen Sicherheiten unterschiedlich hoch ausfallen. Seit einigen Jahren wird es jedoch gerade für mittelständische Unternehmen oder Existenzgründer aufgrund der stetig steigenden Anforderungen seitens der Banken immer schwieriger, eine Bankbürgschaft zu erhalten. Bei einer Kautionsversicherung bzw. Bürgschaftsversicherung haftet eine Versicherungsgesellschaft als Bürgin gegenüber einem Gläubiger des Versicherungsnehmers (Hauptschuldner) für die Erfüllung dessen Verbindlichkeiten.

Immer mehr Betriebsinhaber und Geschäftsführer klagen über die mangelnde ZAHLUNGSMORAL ihrer Geschäftskunden. Nur gut zwei Drittel aller Forderungen gehen rechtzeitig ein. In etwa 3 bis 7 % – je nach Branche – gibt es erhebliche Störungen bei der Bezahlung von RECHNUNGEN oder gar einen kompletten Ausfall.

Der volkswirtschaftliche Schaden durch Forderungsausfall oder Zahlungs-Störung beläuft sich nach Schätzungen auf etwa 50 Milliarden Euro pro Jahr. INSOLVENZEN und wirtschaftliche Schwierigkeiten der Unternehmen sind ein Grund dafür – immerhin waren im vergangenen Jahr hunderte Firmenpleiten zu beklagen. Wie bei einem Schneeballsystem kann eine Insolvenz durch Forderungsausfälle viele weitere Unternehmen in den Ruin reißen.

Zahlungsausfälle von Kunden sind immer unangenehm und können mitunter existenziell bedrohlich werden. Mit einer Versicherung gegen Forderungsausfall (sofern diese unbestritten ist) können sich kleine und mittelständische Unternehmen kostengünstig absichern.

Rechtsstreitigkeiten im Business sind (leider) inzwischen an der Tagesordnung. Während die Abwehr unberechtigter Ansprüche in der Betriebshaftpflichtversicherung Deckung finden ist für die Durchsetzung eigener Interessen und Forderungen eine Rechtsschutzversicherung unerlässlich.

Betriebshaftpflicht
Wer betrieblich einen Schaden schuldhaft verursacht, haftet in unbegrenzter Höhe mit dem gesamten Vermögen. Durch eine immer Verbraucher freundlichere Rechtssprechung erhöht sich dieses Haftungsrisiko kontinuierlich. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden, auch wenn diese durch Mitarbeiter verursacht werden. Neben dem gewerblichen Risiko wird auch das allgemeine Umweltrisiko abgedeckt.

Berufshaftpflicht
Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, für die bei bestimmten Berufen, wie z.B. Architekten oder Ingenieuren, ein spezielle Schadensrisiko besteht. Sie deckt damit Schäden  die von einer klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht übernommen werden.

Berufshaftpflichtversicherung für Planende Baumeister
Exakte Anpassung des Versicherungsschutzes an das Berufsbild
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten (z.B, Planung, örtliche Bauaufsicht, Baukoordination..), zu denen der Planende Baumeister aufgrund seiner Gewerbeberechtigung befugt ist, soferne einzelne Risken nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Über uns erhalten Sie das mit der Firma CONSULTOR der WKO, der WIENER STÄDTISCHEN und der ALLIANZ nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entwickelte Versicherungsprodukt.

Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsorgane von Kapitalgesellschaften, haften im Falle von Managementfehlern mit ihrem gesamten Privatvermögen für einen entstandenen Vermögensschaden. Hinzu kommt, dass man „gesamtschuldnerisch“ haftet – d.h., man kann für Fehler der Kollegen in Anspruch genommen werden. Ein Versicherungsschutz betreffend Managerhaftung ist heute wichtiger denn je!

Umweltsanierungskosten
Mit dem neuen Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) wurde die Haftung für Umweltschäden massiv verschärft! Das B-UHG sieht eine verschuldensunabhängige öffentlich-rechtliche Haftung für erhebliche Schäden an Gewässern und Boden (Bundeskompetenz) sowie zusätzlich an der Biodiversität (geschützte Artenvielfalt und deren natürliche Lebensräume), die in die jeweilige Länderkompetenz fällt, vor.

Vermögensschadenhaftpflicht
Falls der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit in der Beratung von Mandanten, der Begutachtung von Objekten, der Verwaltung von Häusern oder der Vermittlung von Verträgen liegt, dann haften Sie im Falle einer Falschberatung, einer falschen Auslegung von Vorschriften, falschen Berechnungen oder anderen Fehlern, die bei Ihren Kunden einen Vermögensschaden verursachen in unbegrenzter Höhe. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine auf Dienstleistungsunternehmen und freie Berufe zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Ihren Mandanten bzw. Auftraggebern zufügen.

Vertrauensschadenhaftpflicht
Gute Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines jeden Unternehmens. Leider gibt es immer wieder kriminell veranlagte, die durch Manipulationen in Einkauf, im Vertrieb, in der Buchhaltung oder im Lager dem Betrieb hohe Verluste bescheren. Der Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung sollte deshalb in Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung zum festen Bestandteil der Versicherungsabsicherung gehören. Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Mitarbeitern durch Unterschlagung, Untreue, Diebstahl oder Betrug sind dabei ebenso versichert wie strafbare Handlungen von beauftragten Personen, z.B. Reinigungs- und Wartungspersonal.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Baustelle birgt ein hohes Schadensrisiko, eventuelle Schäden sind weder vorherseh- noch kalkulierbar. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Dauer des Bauvorhabens ist daher unbedingt anzuraten. Sie ist gleich wichtig, wie die eigene Privathaftpflichtversicherung im Alltag.

Bauleistungsversicherung
Kein Bauherr kann  seine Baustelle rund um die Uhr vor Schäden bewahren! Die Bauleistungsversicherung schützt während der Bauzeit vor unvorhersehbaren Schäden am entstehenden Bauprojekt – den Bauherren und den Bauunternehmer. Ob Wasserschäden durch Unwetter, Zerstörungen durch Vandalismus, Diebstahl der bereits vollständig montierten Heizungsanlage etc. – die Bauleistungsversicherung übernimmt dafür das Kostenrisiko.

Mit der Führung Ihres Betriebes unterliegen Sie vielfältigen Haftungsrisiken. Für schuldhaft verursachte Schäden haften Sie in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen Vermögen. Schärfere Gesetze und eine immer verbraucherfreundlichere Rechtsprechung erhöhen das Haftungsrisiko kontinuierlich. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden, die sich aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit ergeben. Das gilt auch, wenn Ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen. Sie sichert neben dem gewerblichen Risiko auch das allgemeine Umweltrisiko ab.

Inhaltsversicherung

Mit der Inhaltsversicherung sind die Grundlagen Ihres Unternehmens gegen die Gefahren: Feuer, Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus geschützt.

Sie versichern:

die kaufmännisch-technische Betriebseinrichtung samt Installationen

Waren und Vorräte Bargeld und Wertpapiere

Gebrauchsgegenstände des Dienstgebers und der Dienstnehmer

Eigene Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge

und sind auch umfassend geschützt bei:

Glasbruch, sowie

Verlusten, die durch den Betriebsstillstand nach einem versicherten Ereignis entstehen

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung bietet  Deckung für Schäden an Ihren Betriebsgebäuden.

Sie haben Versicherungsschutz bei folgenden Ereignissen:

Feuer – dazu zählen Brand, Blitzschlag, Explosion sowie der Absturz und Anprall von Luft- und Raumfahrzeugen

Sturm – Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch

Austritt von Leitungswasser – aus Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes einschließlich Bruch- und Frostschäden an diesen Rohren

Schäden an sämtlichen zum Gebäude gehörigen Gläsern – z.B. Fenster und Dachverglasungen, Firmenschilder, Plexiglaskuppeln, Solaranlagen, Kunstverglasungen

Für Optimierung ihres Versicherungsschutzes durch individuelle Anpassungen sowie Vereinbarung von speziellen Klauseln sorgen wir.