Halterhaftpflichtversicherung für Drohnen & unbemannte Luftfahrzeuge

Mit in Kraft treten der LFG-Novelle per 01.01.2014 wurde der rechtliche Rahmen für den Betrieb von UAVs geschaffen. Es ist festzuhalten, dass Austro Control ausschließlich die luftfahrtrechtliche Bewilligung erteilt. Es liegt in der Verantwortung des „Betreibers“ alle weiteren rechtlich relevanten Bestimmungen einzuhalten (z.B. Datenschutz, Bewilligung zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen, gewerberechtliche Bewilligung, Naturschutz usw.).

Das LFG unterscheidet die UAV/Flugmodelle in 5 Kategorien:

  1. Unbemannte Geräte bis 79 Joule Bewegungsenergie benötigen keine Genehmigung von der Austro Control GmbH und sind nicht versicherungspflichtig.
  2. Flugmodelle bis 25 kg benötigen keine Genehmigung von der Austro Control GmbH und sind versicherungspflichtig.
  3. Flugmodelle über 25 kg sind genehmigungspflichtig und versicherungspflichtig.
  4. Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind genehmigungspflichtig und versicherungspflichtig.
  5. Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 sind genehmigungspflichtig und versicherungspflichtig.

Verwendungszweck (Wichtig für die Unterscheidung):

Für die Kategorien 1-3 darf der Verwendungszweck vom Gesetz her nur unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst sein. Alle anderen Verwendungszwecke (Transportflüge, Fotoflüge, Such- und Rettungsflüge) sowie gewerbsmäßige Flüge sowie Flüge gegen Entgelt fallen unter Kategorie 4-5.

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  • gewünschte Versicherungssumme
  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Hersteller und Type sowie Seriennummer des UAVs