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1.
Auftragsgegenstand
– Auftragserteilung 1.1.
Gegenstand dieses Vertrages und Auftrag des
VK ist die Wahrung 1.2. Von der Interessenswahrung
ausdrücklich ausgenommen sind folgende Sparten:
1.3. Die Auswahl
der zu vermittelnden Produkte beschränkt sich überdies auf folgende
Kriterien:
1.4. Der genaue Leistungskatalog
einschließlich der damit zusammenhängenden Pflichten des VMs
und des VK ist dem MaklerG 1996 und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der österreichischen VM zu entnehmen. Abweichend wird die Interessenswahrung
des VMs noch auf/um die nachstehend ange- 1.4.1.Interessenswahrung
nicht nur auf alle in Österreich niedergelassenen Versicherer,
sondern auch auf jene Versicherer, die im freien Dienst- 1.4.2.Interessenswahrung
nur für folgende Betriebsstandorte bzw. Adressen des VK
1.4.3.Berichterstattung
und Bekanntgabe von Rechtshandlungen gegenüber dem VK (§ 28
Zif. 4 MaklerG – gilt nicht für Verbrauchergeschäfte!) 1.4.4.Prüfung
der Versicherungspolizze bzw. des Versicherungsscheines 1.4.5.Unterstützung
bei Eintritt des Versicherungsfalles bzw. Schadens- 1.4.6.Periodische
Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge bzw. Versicherungscontrolling
(§ 28 Zif. 7 MaklerG) 1.4.7.Sonstige
zusätzlich vereinbarte Tätigkeitspflicht im Rahmen der Interessenswahrung
durch den VM:
1.5. Der VK erteilt
dem VM den Auftrag zur Wahrnehmung seiner privaten/ 1.6. Der VK verpflichtet
sich den VM zur Ermöglichung seiner Interessenswahrung eine
Vollmacht zu erteilen bzw. schriftlich zu fertigen und zu vergebühren. 2.
VERTRAGSDAUER 2.1. Dieser Vertrag
wird auf die unbestimmte Dauer abgeschlossen. 2.2. Bei Vorliegen
wichtiger Gründe kann der Maklervertrag von jedem Vertragspartner
ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufgelöst werden. Wichtige
Gründe, die den VM zur sofortigen Auflösung berechtigen, 3.
ENTGELTSVEREINBARUNG 3.1. Der VK verpflichtet
sich, dem VM für dessen im vorstehenden Punkt 1.4. festgelegte
Tätigkeiten
3.2. t
einen jährlich bis längstens 1.Juli
fällig werdenden Verwaltungskosten- 3.3. Von Prämienermäßigungen, die sich auf die gesamte Laufzeit der Polizze ausdehnen, erhält der VM zusätzlich zu den vorstehend vereinbarten Beträgen 50 % der erstjährigen Prämienersparnis
3.4. Der VM hat überdies Anspruch auf Ersatz aller aufzuschlüsselnden Barauslagen.
3.5. Die gemäß den
vorstehenden Punkten 3.1. bis 3.4. vereinbarten Beträge 3.6. Im Falle der
Beendigung oder Auflösung des Vertrages während eines 4.
RECHTSNACHFOLGE 4.1. Der Maklervertrag
geht beiderseits auf allfällige Rechtsnachfolger über. 4.2. Für den Fall
der beabsichtigten Veräußerung des Unternehmens des VK 4.3. Für den Fall,
daß der VK mit Dritten in Verhandlungen wegen allfälliger Veräußerung
seines Unternehmens oder Teilen davon treten sollte, 5.
AUSSCHLIESSLICHKEIT
– GEHEIMHALTUNG 5.1. Der VK verpflichtet
sich, während der Dauer des Maklervertrages keine 5.2. Der VK hat
die ihm vom VM ausgehändigten Unterlagen, Analysen und Konzepte
etc. ausschließlich im eigenen geschäftlichen Interesse zu verwenden
und verpflichtet sich, diese Urkunden ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung den VM nicht weiterzugeben bzw. eine Weiter- 6.
HAFTUNG
– SCHADENERSATZ 6.1. Sollte
dem VK aus der Tätigkeit des VMs ein Schaden entstehen, so haftet
der VM nur für grobes Verschulden und Vorsatz. Die in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der österreichischen VM in Punkt 3.1. genannte
gesetzliche Mindesthaftpflichtsumme beträgt derzeit EUR 72.673,--.
6.2. Die haftungsbegründende
Tatsache, daß der VM eine grobe Fahrlässigkeit bzw. eine Vorsätzlichkeit
in Ansehung eines dem VK zugefügten Schadens 6.3. Der VK hat
dem VM unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen Schadens
zu verständigen und alle Vorkehrungen in Entsprechung seiner
Schadensminderungspflicht zu treffen. 6.4. Sollte der
VM durch ein vertragswidriges Verhalten des VK einen Schaden
erleiden, insbesondere wenn der VK den Maklervertrag unberechtigt
vorzeitig auflöst oder wenn der VK während des aufrechten Maklervertrages
direkt oder über einen anderen Versicherungsvermittler Versicherungen
abschließt, so hat der VK dem VM den daraus entstehenden Schaden 6.5. Für den Fall,
daß der VK gegen die in Punkt 5.2 normierte Geheimhaltungs- 7.
GERICHTSSTAND
– ANZUWENDENDES RECHT 7.1. Als Erfüllungsort
gilt Bad Kleinkirchheim. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten
aus dem Maklervertrag wird – soweit nicht die Bestimmungen des
Konsumenten- 7.2. Die Vertragsparteien
unterwerfen sich einvernehmlich dem österreichischen Recht (Rechtswahl)
und der österreichischen Gerichtsbarkeit. 8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Änderungen
und/oder Ergänzungen dieses Maklervertrages sowie der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der österreichischen Versicherungsmakler
(AGB) bedürfen 8.1. Die etwaige
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Maklervertrages
sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen
Ver- Bad
Kleinkirchheim, am Unterschrift Kunde:
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Versicherungsmakler
und Beteiligungs GesmbH, 9546 Bad Kleinkirchheim, Dorfstraße 50
Tel.: 0043 (0)4240/8701 Fax: 0043 (0)4240-8701-28. e-mail: office@vuv-bkk.com . . Home, Mitarbeiter, Wir über uns, Versicherungsmakler, Makler, Internes, Leistungen, Maklervertrag, AGB, Spezialgebiete, Schadensmeldungen, Adresse ändern, Fahrzeugverkauf, Immobilien, Baugrund, Ferienwohnung, Wohnhaus, Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Kontakt, Links |
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